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Hochschulen stellen sich gegen die Bundesnotbremse

Die Universität Halle hält an den Ausnahmen für Präsenzlehre fest – obwohl die sogenannte Bundesnotbremse dies untersagt. Das betrifft den musik- und sportpraktischen Bereich sowie Laborpraktika. Dabei hat die MLU die Rückendeckung des sachsen-anhaltischen Ministeriums für Wissenschaft. Auf Anfrage von Radio Corax teilte es am Freitagmittag mit, es gebe „keinen Grund für die Annahme, dass sich die Universität Halle nicht an rechtliche Vorgaben hielte“.

Der Senat der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik in Halle beschloss am Donnerstag, den eingeschränkten musikpraktischen Präsenzunterricht ab Montag, 03. Mai, wieder aufzunehmen. Dies sei mit dem Wissenschaftsministerium Sachen-Anhalt sowie der Stadt Halle abgesprochen. Die Kunsthochschule Burg Giebichenstein hat die Präsenzlehre weiterhin ausgesetzt.

Bereits vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse wurde scharfe Kritik aus den Reihen der Hochschulen laut (Radio Corax berichtete). Das Gesetz behandelt die Hochschulen genau wie die allgemeinbildenden Schulen: Beide müssen ab einer Inzidenz ab 165 an drei Folgetagen schließen.

 

 

Bundesnotbremse schließt die Hochschulen endgültig

Seit Samstag, 24. April, gilt die sogenannte „Bundesnotbremse“. Darin finden sich für Hochschulen und Universitäten keine spezifischen Regelungen – vielmehr werden sie den allgemeinbildenden Hochschulen gleichgesetzt. Das bedeutet: Ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden ist nur Wechselunterricht erlaubt, ab 165 gar kein Präsenzunterricht mehr.

Die Martin-Luther-Universität bleibt zwar bis mindestens Pfingsten ohnehin komplett im Online-Betrieb. Eingestellt werden müssten laut Gesetz aber auch Ausnahmen wie Laborpraktika oder sport- und musikpraktischer Unterricht. Die MLU schrieb dazu am Montag, 26. April, auf ihrer Website, dass diese Lehrveranstaltungen zunächst trotz Notbremse weiter stattfinden. An der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik dagegen ist der komplette musikpraktische Präsenzunterricht bis auf Widerruf eingestellt.

Kritik kommt von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz sowie aus den Wissenschaftsministerien der Länder. Sie fordern klare Regelungen für die Universitäten.

(zuletzt aktualisiert am 26. April 2021 um 18 Uhr)