Urlaub im Ausland, und selbst innerhalb von Deutschland, ist gerade ja wirklich sehr schwierig. Was also tun, wenn man doch mal eine Auszeit von der Stadt Halle braucht? In den nächsten Monaten wollen wir uns beim Studierendenmagazin mit Orten außerhalb des Stadtgebietes beschäftigen, die vielleicht mal einen Tagesausflug wert sind. Außerdem sollten sie auch innerhalb des MDV-Gebietes liegen. Martin ist dafür für einen Nachmittag nach Bad Dürrenberg gefahren, und dabei ist der Weg auch schon ein bisschen das Ziel.
Autor: Studentin Student
Hochschulen stellen sich gegen die Bundesnotbremse
Die Universität Halle hält an den Ausnahmen für Präsenzlehre fest – obwohl die sogenannte Bundesnotbremse dies untersagt. Das betrifft den musik- und sportpraktischen Bereich sowie Laborpraktika. Dabei hat die MLU die Rückendeckung des sachsen-anhaltischen Ministeriums für Wissenschaft. Auf Anfrage von Radio Corax teilte es am Freitagmittag mit, es gebe „keinen Grund für die Annahme, dass sich die Universität Halle nicht an rechtliche Vorgaben hielte“.
Der Senat der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik in Halle beschloss am Donnerstag, den eingeschränkten musikpraktischen Präsenzunterricht ab Montag, 03. Mai, wieder aufzunehmen. Dies sei mit dem Wissenschaftsministerium Sachen-Anhalt sowie der Stadt Halle abgesprochen. Die Kunsthochschule Burg Giebichenstein hat die Präsenzlehre weiterhin ausgesetzt.
Bereits vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse wurde scharfe Kritik aus den Reihen der Hochschulen laut (Radio Corax berichtete). Das Gesetz behandelt die Hochschulen genau wie die allgemeinbildenden Schulen: Beide müssen ab einer Inzidenz ab 165 an drei Folgetagen schließen.
Bundesnotbremse schließt die Hochschulen endgültig
Seit Samstag, 24. April, gilt die sogenannte „Bundesnotbremse“. Darin finden sich für Hochschulen und Universitäten keine spezifischen Regelungen – vielmehr werden sie den allgemeinbildenden Hochschulen gleichgesetzt. Das bedeutet: Ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden ist nur Wechselunterricht erlaubt, ab 165 gar kein Präsenzunterricht mehr.
Die Martin-Luther-Universität bleibt zwar bis mindestens Pfingsten ohnehin komplett im Online-Betrieb. Eingestellt werden müssten laut Gesetz aber auch Ausnahmen wie Laborpraktika oder sport- und musikpraktischer Unterricht. Die MLU schrieb dazu am Montag, 26. April, auf ihrer Website, dass diese Lehrveranstaltungen zunächst trotz Notbremse weiter stattfinden. An der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik dagegen ist der komplette musikpraktische Präsenzunterricht bis auf Widerruf eingestellt.
Kritik kommt von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz sowie aus den Wissenschaftsministerien der Länder. Sie fordern klare Regelungen für die Universitäten.
(zuletzt aktualisiert am 26. April 2021 um 18 Uhr)
Hannah Arendt im Kontext der Querdenken-Bewegung
Unter dem Motto „Querdenken“ und anderen Begrifflichkeiten, gehen seit Beginn der Pandemie Menschen auf die Straße und demonstrieren gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Daraus ist eine breite Bewegung gewachsen, innerhalb derer sich nicht selten auf stark umstrittene bis widerlegte Aussagen zur Gefährlichkeit des Virus gestützt wird. Im Kontext dieser Proteste wird sich immer wieder auf Hannah Arendts Philosophie und einzelne Zitate von ihr berufen. Mit Nils Baratella haben wir über dieses Thema gesprochen. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle Hannah-Arendt-Archiv am Philosophischen Institut der Universität in Oldenburg. Dort schreibt er an seiner Habilschrift und verwaltet das Archiv, das als einziges innerhalb Europas den gesamten Nachlass Arendts physisch aufbewahrt. Zunächst hat er das Zitat „Niemand hat das Recht zu gehorchen“ eingeordnet.
Bild von Bernd Schwabe ( CC BY-SA 3.0)
Vorgestellt: Der AK Zivilklausel
In unserer Reihe der AK-Vorstellungen haben wir im März 2021 mit Lukas Wanke vom AK Zivilklausel gesprochen. Ziel des Arbeitskreises ist es, einerseits eine kritische Debatte über universitäre Rüstungsforschung zu betreiben. Andererseits beobachtet der AK, inwieweit militärische Akteur:innen der Universitäte Drittmittel für Forschungsprojekte zur Verfügung stellen.
In der Grundordnung der MLU ist seit Januar 2018 eine Zivilklausel enthalten, die nach Ansicht von Lukas Wanke allerdings unzureichend sei. Der AK besteht zurzeit aus drei Personen und ist für Neuzugänge grundsätzlich offen.