Autor: Studentin Student

Bundesnotbremse schließt die Hochschulen endgültig

Seit Samstag, 24. April, gilt die sogenannte „Bundesnotbremse“. Darin finden sich für Hochschulen und Universitäten keine spezifischen Regelungen – vielmehr werden sie den allgemeinbildenden Hochschulen gleichgesetzt. Das bedeutet: Ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden ist nur Wechselunterricht erlaubt, ab 165 gar kein Präsenzunterricht mehr.

Die Martin-Luther-Universität bleibt zwar bis mindestens Pfingsten ohnehin komplett im Online-Betrieb. Eingestellt werden müssten laut Gesetz aber auch Ausnahmen wie Laborpraktika oder sport- und musikpraktischer Unterricht. Die MLU schrieb dazu am Montag, 26. April, auf ihrer Website, dass diese Lehrveranstaltungen zunächst trotz Notbremse weiter stattfinden. An der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik dagegen ist der komplette musikpraktische Präsenzunterricht bis auf Widerruf eingestellt.

Kritik kommt von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz sowie aus den Wissenschaftsministerien der Länder. Sie fordern klare Regelungen für die Universitäten.

(zuletzt aktualisiert am 26. April 2021 um 18 Uhr)

Hannah Arendt im Kontext der Querdenken-Bewegung

Unter dem Motto „Querdenken“ und anderen Begrifflichkeiten, gehen seit Beginn der Pandemie Menschen auf die Straße und demonstrieren gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Daraus ist eine breite Bewegung gewachsen, innerhalb derer sich nicht selten auf stark umstrittene bis widerlegte Aussagen zur Gefährlichkeit des Virus gestützt wird. Im Kontext dieser Proteste wird sich immer wieder auf Hannah Arendts Philosophie und einzelne Zitate von ihr berufen. Mit Nils Baratella haben wir über dieses Thema gesprochen. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle Hannah-Arendt-Archiv am Philosophischen Institut der Universität in Oldenburg. Dort schreibt er an seiner Habilschrift und verwaltet das Archiv, das als einziges innerhalb Europas den gesamten Nachlass Arendts physisch aufbewahrt. Zunächst hat er das Zitat „Niemand hat das Recht zu gehorchen“ eingeordnet.

Bild von Bernd Schwabe ( CC BY-SA 3.0)

 

 

Vorgestellt: Der AK Zivilklausel

In unserer Reihe der AK-Vorstellungen haben wir im März 2021 mit Lukas Wanke vom AK Zivilklausel gesprochen. Ziel des Arbeitskreises ist es, einerseits eine kritische Debatte über universitäre Rüstungsforschung zu betreiben. Andererseits beobachtet der AK, inwieweit militärische Akteur:innen der Universitäte Drittmittel für Forschungsprojekte zur Verfügung stellen.

In der Grundordnung der MLU ist seit Januar 2018 eine Zivilklausel enthalten, die nach Ansicht von Lukas Wanke allerdings unzureichend sei. Der AK besteht zurzeit aus drei Personen und ist für Neuzugänge grundsätzlich offen.