Im Januar hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen gesetzlichen Regelungen in einem Urteil besätigt: Kosten, die bei der Erstausbildung anfallen, können weiterhin nicht über die sogenannten Werbungskosten bei einer Steuererklärung abgesetzt werden. Für Studierende, die ohnehin in finanziell prekären Bedingungen leben, ist dies ein Problem. Der StuRa der Uni Halle kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Martin Zeiler, Referent des StuRas für äußere Hochschul- und Bildungspolitik, hat für den StuRa ein Statement dazu verfasst. Vanessa vom Studierendenradio bat ihn um ein Gespräch und hat Martin zunächst nach seiner ersten Reaktion auf das Urteil gefragt.
Neueste Beiträge
- Radiozwitschern #29: Cornern auf dem Stadteilweihnachtsmarkt
- toxische Beziehungen überwinden e.V. – Warum Hilfs- und Aufklärungsangebote unerlässlich sind.
- Gedichte über Gewalt gegen Frauen von Isabella Krainer – Eine auditive Interpretation
- La vie est dangereuse ? – Die Sicherheit in Frankreichs Städten
- Zeitendwende, Aufrüstung und Kriegstüchtigkeit – auch an deutschen Hochschulen?
Institutionen an der Uni
Magazine
Schlagwörter
Anton Borrmann
Arbeit
Christian Tietje
Corona
Digitales Semester
Feminismus
Forschung und Lehre
Fridays for Future
Geschichte
Gesundheit
Halle
Hochschulpolitik
Hochschulwahl
Hybridsemester
Klara Stock
Klima
Klimapolitik
Kultur
Kunst
Kürzungen
Leipzig
Lukas Wanke
Medizin
Mentale Gesundheit
MLU
Musik
Polizei
Protest
Radiozwitschern
Robin Rolnik
Sachsen-Anhalt
Sexualität
Soziales
Studentenwerk
Studentisches Engagement
Studienbedingungen
Studium
StuRa
StuRa im Gespräch
Umwelt
Uni Halle
Weihnachten
Wissenschaft
Wohnen
Ökologie