Der Einsatz autonomer Waffensysteme, also Waffen, die ohne menschliches Zutun agieren können, ist ein stark umstrittenes Thema. Die Systeme können potenziell unkontrollierbare Risiken für Zivilist*innen und Kriegsparteien darstellen. Das humanitäre Völkerrecht legt auf internationaler Ebene klare Bestimmungen für das Verhalten im Kriegsfall fest und definiert, welche Waffen unter welchen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Diese Regelungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Grundsätze des Völkerrechts eingehalten werden. Insbesondere Artikel 36 ist von zentraler Bedeutung. Er schreibt vor, dass für neue Waffen bestimmte Prüfverfahren entwickelt werden müssen, um ihre Konformität mit den völkerrechtlichen Normen zu gewährleisten. Das bedeutet, dass autonome Waffensysteme keine überflüssigen Verletzungen oder unnötigen Leiden verursachen dürfen. Aktuell werden autonome Waffen als klassische Kriegswaffen nach Artikel 36 eingestuft. Politikwissenschaftler und Jurist Oscar Prust und Marius Pletsch von der Kampagne „Killerroboter stoppen“ beleuchten aktuelle Herausforderungen und Möglichkeiten zur Regulierung autonomer Waffensysteme näher.
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